Rezeptanfrage

Nach eingegangener Anfrage wird ein E-Rezept erstellt. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Form einer e-mail von uns. Wenn Sie im laufenden Quartal schon einmal in unserer Praxis waren, können Sie dann das verschriebene Medikament – unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte – bei einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Falls sie im laufenden Quartal noch nicht in unserer Praxis vorstellig waren, bitten wir Sie vor der Ausstellung des E-Rezepts bei uns vorbei zu kommen, damit Ihre Versichertenkarte für das laufende Quartal eingelesen werden kann.
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